Die Wahrheit über Kapitalgewinne und Steuern in der Schweiz
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Wenn Sie in den Aktienmarkt investieren, erwarten Sie Kapitalgewinne. Aber Sie wollen Ihr hart verdientes Kapital nicht durch Steuern verlieren, richtig? Schweizer Anleger müssen also wissen, wie die Schweiz Kapitalgewinne besteuert.
Kapitalerträge sind etwas, das viele Menschen nicht richtig verstehen. Dies gilt insbesondere für die Kapitalertragssteuer. Ich habe viele Fragen dazu erhalten, wie die Schweiz Kapitalgewinne besteuert. Ich spreche speziell über Kapitalgewinne und den Aktienmarkt.
Deshalb habe ich beschlossen, dass es an der Zeit ist, einen ganzen Artikel über Kapitalgewinne und deren Besteuerung in der Schweiz zu schreiben. Es ist kein sehr schwieriges Thema. Aber es ist ein wichtiges Thema!
Hoffentlich hilft dies mehr Menschen zu verstehen, wie das funktioniert! Zum Glück gibt es ein Land, in dem wir Steuern auf Kapitalerträge vermeiden können, aber die Regeln sind unklar.
Kapitalgewinne auf dem Aktienmarkt
Kapitalgewinne sind die Gewinne, die Sie erzielen, wenn Sie Aktien zu einem Preis verkaufen, der höher ist als der, den Sie gekauft haben.
Sie haben beispielsweise zehn ETF-Anteile zu 100 USD gekauft und sie zu 200 USD verkauft. Folglich haben Sie in diesem Beispiel einen Kapitalgewinn von 1000 USD realisiert (10 Aktien mal 100 USD Gewinn pro Aktie).
Kapitalgewinne beruhen auf dem Wertzuwachs. Und sie werden nur gezählt, wenn Sie verkaufen. Wenn Sie also noch nicht verkauft haben, könnten Sie sagen, dass Sie nicht realisierte Kapitalgewinne haben. Wir konzentrieren uns jedoch auf realisierte (verkaufte) Kapitalgewinne.
In diesem Artikel spreche ich hauptsächlich über Aktien. Für Anleihen gelten jedoch dieselben Regeln. Bei den Kapitalgewinnen gibt es keinen Unterschied zwischen Aktien und Anleihen.
Kapitalgewinne gelten nicht nur für den Aktienmarkt. Sie gelten auch für alles, was wertvoll ist. Der andere wichtige Bereich sind Immobilien. Theoretisch können Sie sogar Kapitalgewinne erzielen, wenn Sie etwas zu einem höheren Preis verkaufen als Sie es gekauft haben. In diesem Artikel konzentrieren wir uns jedoch auf die Kapitalgewinne auf dem Aktienmarkt.
Kapitalertragssteuer
Die meisten Länder erheben Steuern auf Kapitalerträge. Das bedeutet, dass Sie diese Steuer bei Ihren Investitionen berücksichtigen müssen.
In der Schweiz sind Kapitalgewinne jedoch generell steuerfrei. Das Investieren in den Aktienmarkt in Aktien oder ETFs ist sehr effizient. Sie können Ihr Geld verdoppeln, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Diese Wertsteigerung wird Ihre Vermögenssteuer noch erhöhen. Das bedeutet aber, dass Einkünfte aus Kapitalerträgen eine der wenigen Einkommensformen sind, die in der Schweiz nicht doppelt besteuert werden.
Die Tatsache, dass keine Steuern auf Kapitalgewinne gezahlt werden müssen, kann einen vorzeitigen Ruhestand in der Schweiz erheblich erleichtern. In den meisten Ländern werden Ihre Kapitalerträge besteuert. Und in einigen Ländern ist die Kapitalertragssteuer sehr hoch. In Frankreich zahlen Sie zum Beispiel ein Drittel Ihrer Kapitalerträge als Steuern! In Russland würden Sie 20 % Steuern zahlen. Aber in unserem großartigen Land zahlen Sie im Allgemeinen 0% Kapitalertragssteuer!
Mehr dazu erfahren Sie auf der offiziellen Website der Schweiz. Auf der Website heißt es, dass Wertzuwächse bei Aktien und Anleihen in Privatbesitz steuerfrei sind, wenn der Anleger nicht als professioneller Anleger eingestuft ist.
Ich sagte ja, dass Kapitalgewinne in der Schweiz generell nicht besteuertwerden. In der Tat sind sie standardmäßig steuerfrei. Wenn Sie jedoch als professioneller Anleger eingestuft werden, müssen Sie eine Steuer auf Ihre Kapitalgewinne (die als Einkommen gelten) zahlen. In diesem Fall werden Ihre Kapitalgewinne zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und besteuert.
Professioneller Investor-Status
Finanzämter betrachten Menschen standardmäßig als Privatanleger. Ein Privatanleger investiert das Geld, das er durch andere Einkommensquellen verdient, in den Aktienmarkt. Das bedeutet, dass er nicht von seinen Investitionen lebt, sondern den Aktienmarkt lediglich nutzt, um mehr Geld zu verdienen.
Das Bundesfinanzamt verwendet fünf verschiedene Kriterien zur Unterscheidung zwischen Privatanlegern und professionellen Anlegern:
- Privatanleger sollten Wertpapiere mindestens sechs Monate lang halten, bevor sie sie verkaufen.
- Die Kapitalerträge von Privatanlegern machen nicht mehr als 50 Prozent ihres Nettoeinkommens aus.
- Das Gesamtvolumen der Transaktionen (Käufe und Verkäufe) eines privaten Anlegers beträgt nicht mehr als das Fünffache des Wertes des Anlageportfolios zu Beginn des Steuerzeitraums.
- Private Investoren investieren mit ihrem eigenen Geld, nicht mit Krediten.
- Privatanleger verwenden keine Derivate (insbesondere Optionen), es sei denn, sie dienen zur Absicherung der Risiken ihrer Wertpapiere.
Wenn Sie als Privatanleger alle diese Kriterien erfüllen, werden Ihre Kapitalgewinne nicht besteuert. Wenn ein Anleger jedoch nicht alle diese Regeln erfüllt, kann er als professioneller Anleger betrachtet werden.
Wenn Sie alle Regeln nicht einhalten, nehmen die Finanzämter eine gründliche Prüfung vor, um zu entscheiden, ob es sich um professionelle Anleger handelt oder nicht. Ein Anleger ist wahrscheinlich ein professioneller Anleger, wenn er alle diese Kriterien nicht erfüllt.
Wenn jemand nur einige Regeln ankreuzt, entscheidet das örtliche Finanzamt, ob es sich um professionelle Anleger handelt. In der Praxis müssen Sie gegen mindestens zwei dieser Regeln verstoßen, um als professioneller Anleger zu gelten.
Die örtlichen Finanzämter verwenden diese Kriterien als Faustregeln. Das bedeutet, dass die Finanzämter ihre eigenen Regeln anwenden können. Aber im Allgemeinen verwenden sie diese fünf Regeln oder eine Teilmenge dieser Regeln. Die ersten drei Regeln sind die wichtigsten, die angekreuzt werden müssen.
Die dritte Regel ist ganz einfach zu vermeiden: Halten Sie Ihre Wertpapiere und versuchen Sie nicht, den Markt zu timen. Wenn Sie passiv in einige wenige börsengehandelte Fonds investieren, wird das gesamte Transaktionsvolumen immer weit unter dem Fünffachen des Wertes Ihrer Wertpapiere liegen.
Die erste Regel sollte ebenfalls einfach sein. Wenn Sie ein langfristiger Anleger sind, der zum Beispiel finanzielle Unabhängigkeit anstrebt, möchten Sie Ihre Aktien mit der Absicht kaufen, sie für eine sehr lange Zeit zu verkaufen. Sie sollten also keine Probleme mit dieser Regel haben.
Die zweite Regel ist im Allgemeinen nicht schlecht. Wenn Sie berufstätig sind, werden Sie wahrscheinlich deutlich mehr Einkommen erzielen als Ihre Kapitalerträge. Daher werden Ihre Kapitalgewinne nicht besteuert.
Wenn Sie eine dieser Regeln nicht erfüllen, werden Sie nicht als professioneller Anleger betrachtet. Letztendlich wird immer noch ein Mensch über Ihren Status entscheiden.
Wenn Sie beispielsweise einen Teil Ihrer Wertpapiere nur fünf Monate lang gehalten haben, alle anderen Regeln aber in Ordnung sind, werden Sie nicht als professioneller Anleger angesehen. Oder wenn Sie in einem Jahr mehr als das Fünffache Ihres Portfolios investieren, aber nur minimale Kapitalgewinne erzielen, werden Sie auch nicht als solche betrachtet.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass in der Schweiz nur wenige Menschen als professionelle Anleger gelten. Das bedeutet, dass man viel handeln muss, um als solcher zu gelten. Ich will damit nicht sagen, dass Sie nicht vorsichtig sein sollten. Aber ich sage, dass die Risiken minimal sind, solange man ein passiver Anleger ist.
Da jeder Kanton diese fünf Regeln umgehen kann, sollten Sie sich an Ihr örtliches Steueramt wenden, wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind.
Dies kann jedoch anders sein, wenn Sie versuchen, finanziell unabhängig zu werden und vom Aktienmarkt zu leben.
Sind FI-Leute professionelle Investoren?
Wenn Sie finanziell unabhängig und im Ruhestand sind, werden Sie nicht viel Einkommen haben. Es kann sogar sein, dass Sie lange Zeit kein Einkommen haben. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Kapitalerträgen leben werden. Aber Sie wollen nicht, dass sie besteuert werden.
Aber da Ihre Kapitalgewinne mehr als die Hälfte Ihres Einkommens ausmachen, sollten Sie als professioneller Anleger betrachtet werden?
Theoretisch könnten Sie das, ja. In der Praxis wird jedoch nur ein einziges Kriterium nicht erfüllt. Im Allgemeinen werden Menschen nicht nur aufgrund eines einzigen Kriteriums als professionelle Anleger betrachtet. Sie müssen mehrere dieser Kriterien erfüllen, damit Ihre Kapitalerträge besteuert werden. Auch hier können Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt wenden, wenn Sie sicher sein wollen.
Und dann gibt es noch etwas anderes: die Dividende. Wenn Sie in den globalen Aktienmarkt investieren, erhalten Sie Dividenden. Dividenden werden als Einkommen gezählt. Wenn Sie also zur Hälfte von Ihren Dividenden und zur Hälfte von Ihren Kapitalgewinnen leben, sollte es Ihnen gut gehen.
Im Allgemeinen haben die meisten ETFs eine Dividendenrate von etwa 2 %. Da die meisten Menschen nach der Vier-Prozent-Regel in Rente gehen, benötigen sie nur 2 % der Kapitalerträge. Dies ist eine gute Aufteilung. Dies kann jedoch von Jahr zu Jahr stark variieren, so dass wir vorsichtig sein müssen.
Dies ist ein Punkt, an dem ausschüttende ETFs viel besser sind als thesaurierende ETFs. Wenn Sie nur thesaurierende ETFs besitzen, werden Sie mehr davon verkaufen müssen, um Ihre Rechnungen zu bezahlen. Sie werden also mehr Kapitalgewinne erzielen. Realisierte Erträge sind der Grund, warum ich ausschüttende ETFs gegenüber thesaurierenden ETFs bevorzuge.
Auch wenn Sie jährlich 2 % Ihres Nettovermögens verkaufen, um zu leben, handelt es sich nicht ausschließlich um Kapitalgewinne. Ein Teil des Geldes, das Sie erhalten, ist das Geld, das Sie für den Kauf der Aktien bezahlt haben. Langfristig wollen Sie jedoch Kapitalgewinne, nicht investiertes Geld. Dennoch wird dadurch das Risiko eines zu hohen Einkommens aus Kapitalerträgen verringert.
Wenn Sie im Ruhestand sind, wird Ihnen ein kleines Einkommen den Ruhestand erheblich erleichtern. Wenn also ein Einkommensstrom ein Viertel Ihrer Ausgaben deckt, benötigen Sie nur Dividenden und Kapitalerträge für die anderen drei Viertel. In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass Ihre Kapitalgewinne Ihre Dividenden und Nebeneinkünfte übersteigen.
Und wenn Sie eine konservativere Entnahmerate wählen, ist es noch einfacher, die Hälfte Ihres Einkommens in Form von Dividenden zu erhalten.
Schließlich haben die Kapitalgewinne auch etwas Gutes. Sie können sie kontrollieren. Das bedeutet, dass Sie entscheiden, wann Sie Kapitalgewinne erzielen. Auf der Grundlage der 50/50-Aufteilung können Sie also kontrollieren, wie viel Kapitalgewinne Sie erzielen, ohne als professioneller Anleger zu gelten. Natürlich ist dies nicht immer möglich. Wenn Sie das Geld für lebensnotwendige Ausgaben benötigen, sollte Sie das nicht vom Verkauf abhalten.
In Anbetracht dessen müssen sich Frührentner in der Schweiz keine großen Sorgen um die Kapitalertragssteuer machen. Wenn Sie sicher sein wollen, wenden Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt. In der Praxis ist es jedoch äußerst selten, dass Menschen als professionelle Anleger eingestuft werden, es sei denn, sie sind selbständige Händler.
Schlussfolgerung
Sind Sie bereit, die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft zu übernehmen? Dieses Buch ist Ihr ultimativer Leitfaden für den Vermögensaufbau durch kluges Investieren in der Schweiz.
Dieses Handbuch entmystifiziert Schritt für Schritt die Welt der Aktien und ETFs und versetzt Sie in die Lage, selbstbewusst zu Ihren eigenen Bedingungen zu investieren.
Wir können davon ausgehen, dass die Kapitalgewinne in der Schweiz nicht besteuert werden. Das ist hervorragend, denn dadurch wird ein Großteil Ihres Einkommens im Ruhestand nicht besteuert.
Nun müssen wir immer noch aufpassen, dass wir nicht als professionelle Anleger eingestuft werden. Bei professionellen Anlegern werden die Kapitalgewinne nämlich als Einkommen besteuert. Aber die meisten Regeln sind einfach die Regeln für langfristige passive Anleger (die mehr als sechs Monate halten und nicht viele Transaktionen durchführen).
Das Einzige, was passieren könnte, ist, im Ruhestand als professioneller Anleger eingestuft zu werden, weil unsere Kapitalgewinne mehr als die Hälfte unseres Einkommens ausmachen. In der Praxis sollte dies jedoch nicht geschehen. In der Tat sollten Sie auch Dividenden erhalten. Und vielleicht haben Sie ein Nebeneinkommen, das Ihnen in dieser Angelegenheit hilft.
Außerdem werden nur sehr wenige Menschen als professionelle Anleger eingestuft. Wenn Sie nicht gerade Day-Trading betreiben, viele Transaktionen durchführen oder Optionen für den Handel verwenden, sollten Sie sich keine großen Sorgen um Ihren Anlegerstatus machen.
Zu viele Menschen sind besorgt über die Kapitalertragssteuer. Die meisten Menschen sollten sich darüber keine Gedanken machen, da sie nicht in die Kategorie der professionellen Anleger fallen. Wir hoffen, dass dieser Artikel zur Klärung von Kapitalgewinnen und Steuern in der Schweiz beiträgt.
Wenn Sie sich für Kapitalgewinne interessieren, sind Sie wahrscheinlich an den besten Brokern für Schweizer Anleger interessiert.
Wenn Sie mehr über Steuern wissen möchten, habe ich einen ganzen Artikel über Steuern in der Schweiz. Wir sollten zum Beispiel nicht vergessen, dass unser Vermögen besteuert wird.
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Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel.
Unrealisierte Kursgewinne gelten also nicht als steuerpflichtigen Gewinn.
Ich habe vor, mich in ein paar Jahren frühpensionieren zu lassen, und dann zurück in die Heimat zu ziehen. Meine Überlegung war, mein Portfolio vor dem Umzug zu liquidieren, nach dem Umzug wieder einzusteigen, um die Steuerfreiheit in Bezug der Kapitalgewinnsteuer in der Schweiz festzusurren. Denn wenn ich mit den Positionen umziehe, können enorme Kursgewinnsteuer anfallen, da die Positionen noch sehr günstige historische Einstandwerte haben (viele über 10 Jahre Haltedauer).
Ich projiziere mein Portfolio im „letzten Jahr“ auf über 2 Mio CHF. Falls das Jahr mit 10% Steigerung abschließt, dann entstehen 200 TCHF zu realisierender Gewinn, was mein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit deutlich überträfe.
Wie würde der Kursgewinn in meinem letzten Schweizer Jahr aussehen? Rechnet man den Kursgewinn seit Einstandspreis oder nur per Anfang des Steuerjahres?
Hallo Carl
Normalerweise sollten Kapitalgewinne auf der Grundlage der Anschaffungskosten und nicht auf der Grundlage des Jahresanfangs berechnet werden.
Wenn Sie diese Aktien schon sehr lange halten, würde es mich wundern, wenn Sie deshalb als professioneller Anleger eingestuft würden. Denken Sie daran, dass diese 5 Regeln dazu da sind, die Klassifizierung zu öffnen. Wenn Sie nur gegen eine Regel verstoßen, bedeutet das nicht, dass Sie ein professioneller Anleger sind.
Wenn Sie am Ende besteuert werden, werden die 200’000 (oder mehr) Kapitalgewinne zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, und das wird sehr heftig sein.
Ich denke, dass es sinnvoll ist, sich neu zu orientieren, wenn Sie Kapitalgewinne an Ihrem künftigen Wohnsitz vermeiden können. Die Wahrscheinlichkeit, in der Schweiz besteuert zu werden, ist geringer als in Ihrem Land, würde ich meinen.
Natürlich ist dies keine Steuerberatung!
Super vielen Dank für die schnelle Antwort.
„Wenn Sie nur gegen eine Regel verstoßen, bedeutet das nicht, dass Sie ein professioneller Anleger sind. “
Wenn ich richtig gelesen habe, ist das nicht _zwangsläufig_ so. Es könnte jedoch schon ausreichend sein, je nach Ermessen der ESTV (?)
Dass Kursgewinne als (zu versteuerndes) Einkommen gerechnet wird, gilt doch nur für die professionellen Investoren, oder?
Was passiert eigentlich, wenn man die Positionen ins Ausland transferiert (Depotübertrag)? Werden die Einstandspreise mit übertragen? Für alle Tranchen der selben Position? Nur der durchschnittliche Einstandspreis? Oder gar nicht und es gilt bei der neuen Bank ein Einstandpreis per Kurs am Übertragungsdatum?
In Frankreich haben die Banken die einzelnden Einstandspreise, weil die Steuern sich nach dem Fifo-Prinzip richten.
Richtig. Die Kriterien fungieren im Grunde als grundlegende Auslöser. Wenn sie auslösen, wird jemand vom Finanzamt die endgültige Entscheidung treffen. Es kann also sein, dass Sie nur aufgrund der Kriterien als professioneller Anleger eingestuft werden. Aber das ist unwahrscheinlich.
Und ja, wenn Sie ein professioneller Anleger sind, werden Ihre Kapitalerträge als Einkommen besteuert. Andernfalls werden sie nicht besteuert.
Was Ihre zweite Frage betrifft, kann ich nur raten. Es wird wahrscheinlich davon abhängen, wohin Sie ziehen. In manchen Ländern wird der Preis vor Ihrem Einzug verlangt, in anderen nicht. In den meisten Fällen haben Sie den Kaufpreis technisch gesehen verloren, wenn Sie zu einer anderen Plattform wechseln.
Salut Baptiste,
Ich habe mich anderweitig erkundigt und es stimmt mit Deiner Aussage überein, dass es sehr unwahrscheinlich ist, als professioneller Investor eingestuft zu werden.
Ein wichtiges Kriterium ist die Haltefrist von mindestens 6 Monaten. Generell seien die ersten 3 Kriterien von den 5 die wichtigsten. Aber nur weil der Kursgewinn im letzten Jahr enorm hoch sein kein (wegen Haltedauer von 10+ Jahren) und man gleichzeitig kaum noch anderes Einkommen hat (weil man sich frühpensionieren läßt) löst das keine gesonderte Einstufung als professioneller Investor (weil Haltedauer über 6 Monate).
Ich bin jetzt beruhigt und weiß, dass ich keine besonderen Weichen stellen muß.
Vielen Dank für die Auskunft und viel Erfolg noch mit diesem Blog!
Viel Glück auch bei Ihren Investitionen!
Vielen Dank für die Mitteilung der Ergebnisse Ihrer Untersuchungen! Es macht Sinn, dass die ersten 3 Kriterien wichtiger sind.
Die allgemeine Faustregel sollte lauten: Wenn Sie nicht professionell handeln, werden Sie nicht als professioneller Anleger betrachtet.